Würdevoll leben, würdevoll sterben

Person hält die Hand eines Patienten

Lothar Kämmle, Christine Burkhardt und Pfarrer Dieter Hofmann erörterten das Thema „Begleiteter Suizid“. Die Bietigheim Zeitung, Frau Michaela Glemser berichtet darüber:

„Vertreter der Kirchlichen Sozialstation Sachsenheim erarbeiten Orientierungshilfe bei Wünschen nach assistiertem Suizid.

„Ich möchte nicht mehr leben!“, „Wenn Gott mich nur holen würde!“, „Ich will meiner Familie nicht mehr zur Last fallen“: Solche Sätze hören die derzeit rund 17 Mitarbeiter des ambulanten Hospizdienstes der Kirchlichen Sozialstation Sachsenheim bei den Besuchen bei ihren Klienten immer wieder. „Sterbewünsche gibt es bei einigen älteren Menschen. Daher hat mich das Thema des assistierten Suizids auch schon sehr lange beschäftigt“, erzählt Christine Burkhardt, die Koordinatorin des ambulanten Hospizdienstes.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 ist die „Beihilfe zur Selbsttötung“ hierzulande nicht strafbar. Der Sterbewillige nimmt dabei mit freiem Willen die Substanz zur Selbsttötung ein, welche ihm beispielsweise ein Arzt oder ein Vertreter eines Sterbehilfevereins zur Verfügung gestellt hat.

Auf Anregung Burkhardts haben sich Vertreter des Kirchengemeinderats der evangelischen Kirchengemeinde Großsachsenheim als Träger der Sozialstation, der Sozialstation selbst und des Hospizdienstes zu einer Klausurtagung mit rund 30 Teilnehmern getroffen, um dieses Thema gemeinsam zu diskutieren. „Wir wollten Leitlinien erarbeiten, um im Einzelfall entscheiden zu können, wie wir mit einem assistierten Suizid umgehen“, sagt Burkhardt. Nach der Klausurtagung im Juni 2024 folgten viele weitere Treffen und Gesprächsrunden aller Beteiligten, um die unterschiedlichen Aspekte detailliert zu erörtern.

Besser vorbereitet sein

„Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem eine Klientin in die Schweiz für einen assistierten Suizid reisen und sich dabei von einem ehrenamtlichen Mitglied des Hospizdienstes begleiten lassen wollte. Damals wussten wir nicht, wie wir mit der Situation umgehen sollen. Mit unseren erarbeiteten Leitlinien wollen wir in Zukunft besser auf solche Fälle vorbereitet sein“, sagt Burkhardt, die auch eine Fortbildung als Ethikberaterin absolviert hat und sich viel mit dem Wünschen von Menschen am Lebensende auseinandersetzt.

Pfarrer Dieter Hofmann von der evangelischen Kirchengemeinde verweist darauf, dass den Menschen bis zum Lebensende ein gutes Leben ermöglicht werden solle. „Daher ist es wichtig, genau zu erforschen, woher ein Sterbewunsch kommt“, erklärt Hofmann. Es gelte, die Palliativmedizin einzubeziehen, die seelischen Bedürfnisse des einzelnen zu beachten und die Möglichkeiten der Hospizarbeit auszuschöpfen, um das Leben des Menschen, der einen Sterbewunsch hegt, zu verbessern.

Breites Netzwerk

„Wir greifen dabei auf unser breites Netzwerk zurück. Medikamentös kann man die Klienten zum Beispiel so einstellen, dass sie keine Schmerzen mehr haben. Viele wissen gar nicht um die Möglichkeiten der Palliativmedizin“, so Burkhardt. Eine Beratung für einen assistierten Suizid werden ihre Mitarbeiter und sie allerdings auch künftig nicht leisten. Wenn dieser Wunsch bei einem Klienten vorhanden sei und alle anderen Möglichkeiten abgelehnt worden seien, will sich Burkhardt in einem Kernteam mit Vertretern der Sozialstation und der Kirchengemeinde treffen, um den Einzelfall und das Vorgehen zu besprechen.

Sie erinnert dabei auch an die Fürsorgepflicht und den Schutz der Ehrenamtlichen im Falle des Misslingens des Suizids oder bei Konflikten mit den Angehörigen. „Suizidprävention ist allen Beteiligten das wichtigste Anliegen“, betont auch der Geschäftsführer der Sozialstation, Lothar Kämmle.

Der erarbeitete Orientierungsfaden biete keine Standardlösungen und sei kein starres Konzept. „Wir betrachten jeden Einzelfall und passen die Richtlinien fortlaufend an“, unterstreicht Kämmle. Zudem sei es wichtig, auch die Familie und die Angehörigen nicht zu vergessen, denn dafür, wie diese mit einem assistierten Suizid anschließend umgehen, seien derzeit von der Politik noch überhaupt keine Konzepte vorgesehen. Im Gegenteil, immer noch wird über den Handlungsbedarf des Gesetzgebers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seit nunmehr sechs Jahren diskutiert.“