Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Beschäftigte vor beruflichen Benachteiligungen, die im beruflichen Umfeld Missstände oder Rechtsverstöße aufdecken.
Unsere Meldestelle für Hinweise nach dem HinSchG
Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung …
Kostenfreie Rufnummer: 0800 0000 812
E-Mail: elk-wue@hinweisgeben.online
Anonymes Hinweisgeberschutzportal: Zum Portal
Auf besonderen Wunsch ist weiterhin ein persönliches Treffen mit der Vertrauensperson möglich (§16 III HinSchG). Wir arbeiten dabei mit Rechtsanwalt Jörg Leuchtner und der Hinweisgeberschutz-Komplettlösung GmbH zusammen. So ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt, sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird.
Über das Hinweisgeberschutzsystem erhalten Sie innerhalb längstens einer Woche eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung, wie der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt weiter behandelt wird (§ 17 III HinSchG).