Das PNOG ist das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Mit dem PflegeNeuOrdnungsGesetz sollten die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden – so der Plan der Bundespolitik – die Realität sieht anders aus:
Mit dem Referentenentwurf des PNOG zeichnen sich verschiedene Veränderungen ab, die ambulante Pflegedienste/Diakoniestationen in ihren bisherigen Aufgabenfelder, ihrer inhaltlichen Ausrichtung, ihrer Struktur sowie in der Refinanzierung der tariflichen Vergütungen massiv gefährden.
Herr Kämmle (Geschäftsführer) und Corinna Häring (Pflegedienstleistung) der Kirchlichen Sozialstation Sachsenheim, sowie Markus Kopp, Diakoniestation Brackenheim, Thomas Schickle, Diakoniestation Ludwigsburg, und Felix Bollacher, Diakonie Bottwartal, haben sich gemeinsam mit Herrn Gramling, Bundestagsabgeordneter, an einen Tisch gesetzt, um sich über das PNOG auszutauschen und ihre Bedenken mitzuteilen.
Seitens der Diakoniestationen wurden konkrete Probleme aufgezeigt, die auf die ambulanten Pflegedienste, deren Klienten sowie deren Angehörigen zukommen, wenn das PNOG, wie geplant verabschiedet wird.
Unsere Bitte an Herr Gramling ist:
Die geäußerten Problematiken zu Frau Warken, Bundesministerin für Gesundheit, nach Berlin mitzunehmen und das PNOG nicht, wie geplant zu verabschieden. Wir danken Herrn Gramling für die offene und konstruktive Diskussionsrunde. Dank Herr Gramling werden unsere Themen nach Berlin, an entsprechende Stelle, transportiert.
Aktuell werden mehrere Gesetze im sozialen Bereich auf Bundesebene vorangetrieben. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden. Unser Widerspruch ist erforderlich, bis diese Regelungen vom Tisch sind.
Welche konkreten Problematiken sehen die ambulanten Dienste?
1.) Die Einführung der Pflegebegleitung darf nicht zu einer Auflösung bewährter pflegefachlicher Beratungs- und Schulungsangebote durch die ambulanten Pflegedienste führen. Der Entzug dieser Aufgaben und Kompetenzen würde bedeutet, dass sich das Aufgabenspektrum der ambulanten Pflegedienste und die pflegefachlich attraktiven Arbeitsplätze deutlich reduzieren werden. Die Folgen können gravierend sein: Weniger Pflegefachpersonen bleiben im Beruf, ganze Touren und Versorgungsgebiete können nicht mehr sichergestellt werden, weil Flexibilität und unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten in der ambulanten Pflege wegfallen. Die pflegerische Kompetenz “Beratung” wird abgewertet und aus dem Alltag verbannt, statt sie – wie eigentlich politisch gewollt – zu stärken und zu nutzen. Damit geraten Betreuung, Prävention und Qualität der Versorgung im ambulanten Bereich massiv unter Druck.
2.) Durch die neuen Leistungsbudget verringen sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die im Pflegealltag tatsächlich verfügbaren Pflegeversicherungsmittel. Dashat unmittelbare Auswirkungen auf die ambulante Pflege: Wenn pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige sparen müssen, rufen sie weniger professionelle Leistungen ab. Die Einsätze in den Pflegehaushalten verkürzen sich. Dies führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der pflegerischen Leistungen und bedroht nachhaltig die wirtschaftliche Tragfähigkeit der ambulanten Pflegedienste und somit die Versorgungssicherheit für die Betroffenen.
3.) Die Umstrukturierung der Entlastungsleistungen in ein Sozialraumbudget schließt die Einbeziehung der ambulanten Pflegedienste aus. Dadurch entfällt ein weiterer Aufgabenbereich der ambulanten Pflegedienste aus ihrem Angebotsportfolio. Je nach ambulantem Pflegedienst und Region macht dieser Leistungsbereich 1/5 an den SGB XI Leistungen aus.
4.) Die Deckelung und die damit einhergehende unvollständige Refinanzierung derTariflöhne im Rahmen des geplanten Gesetzes wird unweigerlich zu gravierenden Versorgungslücken in der ambulanten Pflege führen – mit dramatischen und weitreichenden Folgen. Bereits heute sichern insbesondere die gemeinnützigen Dienste der Wohlfahrtsverbände, wie der Diakonie, durch ihren sozialpolitischen Auftrag und ihrer sozialen Verantwortung die Versorgung Pflegebedürftiger – auch in strukturschwachen, ländlichen Regionen, selbst wenn keine Kostendeckung möglich ist und die Versorgung einzelner, abgelegener wohnender Pflegebedürftigen ein Minusgeschäft für die Träger darstellt. Wenn künftig die gezahlten Löhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, wird gerade diese Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden können. Die betroffenen Dienste sehen sich dann gezwungen, ihr Leistungsangebot einzustellen oder zumindest stark zu reduzieren.
Wir rufen alle Bürger und Bürgerinnen dazu auf, Ihre politische Stimme zu nutzen und Einspruch gegen das PNOG bei Abgeordneten des Bundestags zu erheben.
Quelle: Diakonie Württemberg, Abteilung: Gesundheit, Alter, Pflege Artikel: „Forderung an die Bundespolitik: Sicherstellung der Refinanzierung der Tarife!“